Motorradklassen

Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht aller Zweiradklassen mit allen Details

Beschreibung:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped / Mokick)
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkaftfahrzeuge

Details:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)

  • mit max bbH 45 km/h
  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  • bei Verbrennungsmotor Hubraummax 50 cm³
  • Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
  • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistungmax. 4 kW
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW-

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Mindestalter:
15 Jahre

Theorie Unterricht:
12 Lektionen Grundstoff
2 Lektionen Klassenspezifischer Zweiradunterricht

Prüfungen:
Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag
Praxis-Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 15. Geburtstag

Benötigte Unterlagen:
Sehtest
Erste Hilfe Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Biometrisches Passbild
Gültiger Ausweis

Beschreibung:
Leichtkrafträder bis 125 cm3
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Details:
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max 125 cm3,

  • Motorleistung max 11 kW;
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max 0,1 kW/kg,

Dreirädrige Krafträder mit symetrisch angeordneten Rädern

  • mit Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
  • bbH von mehr als 45 km/h
  • Leistung bis max. 15 kW-

Mindestalter:
16 Jahre

Theorie Unterricht:
12 Lektionen Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse AM 6 Lektionen Grundstoff)
4 Lektionen Klassenspezifischer Zweiradunterricht

Sonderfahrten:
5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrasse
4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen
3 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung
(gesetzlich vorgeschrieben) Die Sonderfahrten werden erst nach abgeschlossener Grundausbildung angefangen.

Prüfungen:
Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag
Praxis-Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag

Eingeschlossene Klasse:
AM

Benötigte Unterlagen:
Sehtest
Erste Hilfe Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Biometrisches Passbild
Gültiger Ausweis

Beschreibung:
Krafträder bis 35 kW

Details:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
-Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Mindestalter:
18 Jahre

Theorie Unterricht:
12 Lektionen Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderer Klasse 6 Lektionen Grundstoff)
4 Lektionen Klassenspezifischer Zweiradunterricht
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens
zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht und keine Theorie Prüfung vorgeschrieben

Sonderfahrten:
5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrasse
4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen
3 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung
(gesetzlich vorgeschrieben). Die Sonderfahrten werden erst nach abgeschlossener Grundausbildung angefangen.

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung (Sonderfahrten) vorgeschrieben.
Der Fahrlehrer ist verpflichtet, sich von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Bewerbers zu überzeugen, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet.

Prüfungen:
Theorie Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
Praxis Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag

Eingeschlossene Klasse:
AM, A1

Benötigte Unterlagen:
Sehtest
Erste Hilfe Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Biometrisches Passbild
Gültiger Ausweis

Beschreibung:
Krafträder/ Dreirädrige Krafträder

Details:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:

  • Hubraum von mehr als 50 cm³
  • einer bbH von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
– einer Leistung von mehr als 15 kW-

Mindestalter:
24 Jahre / 20 Jahre nach Aufstieg von A2

Theorie Unterricht:
12 Lektionen Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Klasse 6 Lektionen Grundstoff)
4 Lektionen Klassenspezifischer Zweiradunterricht
Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht und keine Theorie-Prüfung vorgeschrieben.

Sonderfahrten:
5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes oder Landstrassen
4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen
3 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung
(gesetzlich vorgeschrieben). Die Sonderfahrten werden nach abgeschlossener Grundausbildung angefangen. 

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung (Sonderfahrten) vorgeschrieben.
Der Fahrlehrer ist verpflichtet, sich von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Bewerbers zu überzeugen, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet.

Bei der Erweiterung von A1 auf A:
3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes oder Landstrassen
2 Stunden á 45 Minuten Autobahnen
1 Stunden á 45 Minuten bei Nacht

Prüfungen:
Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 24. Geburtstag
Praxis-Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 24. Geburtstag

Eingeschlossene Klassen:
AM, A1, A2

Benötigte Unterlagen:
Sehtest
Erste Hilfe Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Biometrisches Passbild
Gültiger Ausweis

Beschreibung:

Leichtkrafträder bis 125 cm3

Details:
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max 125 cm3,

  • Motorleistung max 11 kW;
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max 0,1 kW/kg

Mindestalter:
25 Jahre ( seit mind. 5 Jahren im Besitz der Klasse B ohne Unterbrechung)

Theorie Unterricht:
4 Lektionen Klassenspezifischer Zweiradunterricht

Praktische Ausbildung:
5 x 90 min. Fahrunterricht aufgeteilt auf Grundfahraufgaben, Landstraße, Autobahn

Benötigte Unterlagen:
Passbild

Keine theoretische und praktische Prüfung.

Gilt nur im Inland. DIese Schulung darf auch auf einem Leichtkraftrad mit Automatik Getriebe (Roller) durchgeführt werden. 

Beschreibung:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor

  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
  • einer bbH von nicht mehr als 25 km/h

Mindestalter:
15 Jahre

Theorie Unterricht:
6 Lektionen Grundstoff

Praktischer Unterricht:
mindestens 90 Minuten bei Einzelausbildung

Prüfungen:
Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag

Benötigte Unterlagen:
Biometrisches Passbild
Gültiger Ausweis