Autoklassen

Hier finden Sie alle Details rund um den PKW Führerschein

Beschreibung:
Kraftwagen bis 3,5t zG

Details:
Bis zu 8 Personnen mitnehmen
Mitführen von Anhängern

  • alle Anhänger bis 750kg zG,
  • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter:
18 Jahre / 17 mit Begleitperson

Theorie Unterricht:
12 Lektionen Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Klasse, 6 Lektionen Grundstoff)
2 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht für PKW

Sonderfahrten :
5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrassen
4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen
3 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung
(gesetzlich vorgeschrieben). Die Sonderfahrten werden erst nach abgeschlossener Grungausbildung angefangen.

Prüfungen:
Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
3 Monate vor dem 17. Geburtstag bei BF17
Praxis-Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
1 Monat vor dem 17. Geburtstag bei BF17

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung  (FeV) zum 01.04.2021! – Die Fahrausbildung und Fahrprüfung können auch auf einem Automatik PKW durchgeführt werden. Dabei müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltauto mit anschließendem 15 min. Test (intern) mit dem Fahrlehrer absolviert werden. In dem Test muss der Fahrschüler zeigen, dass er den Umgang mit dem manuellen Schaltgetriebe beherrscht. Der Führerschein wird dann mit der Schlüsselzahl B197 ausgestellt. Das bedeutet:     der Inhaber dieser Fahrerlaubnis darf sowohl Automatikwagen als auch Schaltwagen führen. Auch im Ausland ohne Einschränkungen. Wenn der Inhaber einer B197 Fahrerlaubnis zum späteren Zeitpunkt eine weitere Klasse machen möchte z.B. BE, C,D,A,  so ist die Fahrprüfung dieser Klasse auf einem Schaltfahrzeug abzulegen, ansonsten wird die neue Klasse mit einem Automatik Eintrag  ( Schlüsselzahl 78 ) versehen.

Eingeschlossene Klassen:
AM, L

Benötigte Unterlagen:
Sehtest
Erste Hilfe Kurs

https://www.drk-stockach.de/kurse/erste-hilfe/rotkreuzkurs-erste-hilfe.html

oder

https://startsafe.info/kursort/stockach

Biometrisches Passbild
Gültiger Ausweis

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit 17 Jahren erworben werden.
Bis zum vollendeten 18 Lebensjahr darf die/der 17 Jährige nur in Begleitung einer Begleitperson ein Kfz im Straßenverkehr führen.

Die Begleitperson:

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • muss den Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen
  • muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen
  • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrags mit nicht mehr als 1 Punkten im VZR belastet sein.

Beschreibung:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg
– zG des Anhängers bis 3.500 kg zG

Mindestalter:
18 Jahre / 17 Jahre mit Begleitperson

Sonderfahrten:
3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrassen
1 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen
1 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung
(gesetzlich vorgeschrieben)

Prüfungen:
Praxis Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
bzw. 1 Monat vor dem 17. Geburtstag bei BF17

Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B

Benötigte Unterlagen:
Sehtest
Biometrisches Passbild
Gültiger Ausweis
Kopie des Führerscheins

Die Fahrerlaubnis der Klasse  BE kann mit 17 Jahren erworben werden.
Bis zum vollendeten 18 Lebensjahr darf die/der 17 Jährige nur in Begleitung einer Begleitperson ein Kfz im Straßenverkehr führen.

Die Begleitperson:

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • muss den Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen
  • muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen
  • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrags mit nicht mehr als 1 Punkten im VZR belastet sein

Beschreibung:
B96 ist eine erweiterung der Klasse B
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg
– die zG der Kombination ist auf 4.250 kg. begrenzt

Mindestalter:
18 Jahre / 17 mit Begleitperson

Ausbildung:
150 Minuten Theorieunterricht
210 Minuten praktische Übung
60 Minuten im Realverkehr

Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B

Benötigte Unterlagen:
Biometrische Passbild